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Neue Förderung - Solar + Biomasse! Drucken E-Mail
Vorabmeldung (Berlin 18.03.06): Neue Fördersätze für das Marktanreizprogramm Förderrichtlinien vom 14. März 2006 treten mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 22.März 2006 in Kraft

1. Wer ist von der Änderung betroffen?

Antragsteller, die bei Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Investitionszuschuss gestellt haben und bisher keinen Förderbescheid erhalten haben. Die Änderungen betreffen nicht den Bereich der KfW-Förderung (Programm für Erneuerbare Energien).

2. Welche Änderungen wurden vorgenommen?

Alle Fördersätze im Bereich der Zuschussförderung im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (über BAFA) werden um 20 % abgesenkt. Alle anderen Regelungen, insbesondere zu Fördervoraussetzungen bleiben bestehen.

3. Wann erhalte ich einen Förderbescheid?

Mit Inkrafttreten der Richtlinien am 22. März 2006 werden die neuen Förderbescheide durch BAFA verschickt. Die Bewilligung erfolgt nach der Reihenfolge des Antragseingangs und wird –je nach Eingangsdatum- einige Zeit in Anspruch nehmen. Trotzdem alle technischen Vorkehrungen getroffen wurden, schnellstmöglich alle Anträge abzuarbeiten, müssen sich die Antragsteller auf Wartezeiten von mehreren Wochen einstellen. Bitte sehen Sie von Nachfragen beim BAFA zum Bearbeitungsstand ab.

Die Fördersätze werden gegenüber der vorherigen Regelung wie folgt herabgesetzt:

Achtung: Die Fördervoraussetzungen bestimmen sich nach den Vorschriften der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 14. März 2006.

Solarkollektoren: Fördersätze pro angefangenen Quadratmeter installierter Bruttokollektorfläche:

• die Erstinstallation von Anlagen zur Warmwasserbereitung und Bereitstellung von Prozesswärme bis zu einer Kollektorfläche von 200 Quadratmetern von 105 Euro auf 84 Euro

• die Erweiterung von Anlagen von 60 Euro auf 48 Euro

• Erstinstallation/Erweiterung von Anlagen über 200 Quadratmeter für jeden über 200 Quadratmeter hinausgehenden Quadratmeter von 60 Euro auf 48 Euro

• Erstinstallation von Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis zu einer Kollektorfläche von 200 Quadratmetern von 135 Euro auf 108 Euro

Automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis zu einer Nennwärmeleistung von 100 kW:

Biomasseförderung von 60 Euro/kW auf 48 Euro/kW:

• Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 % von 1.700 Euro auf 1.360 Euro

• Öfen ohne Wärmedämmung mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %, die konstruktionsbedingt auch Wärme an den Aufstellraum abgeben, von 1.000 auf 800 Euro

Manuell beschickte Vergaserkessel mit Leistungs- und Feuerungsregelung bis zu einer Nennwärmeleistung von 100 kW:

Biomasseförderung von 50 Euro/kW auf 40 Euro/kW:

• Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 % von 1.500 Euro auf 1.200 Euro

Wärme aus erneuerbaren Energien in der Schule:

• Förderhöchstbetrag von 3.000 Euro auf 2.400
 

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