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Wärme aus erneuerbaren Energien in der Schule Drucken E-Mail
Die Träger von Schulen und Universitäten haben in diesem speziellen Programmteil eine Kombinationsmöglichkeit. Sie können neben der Förderung für eine thermische Solarkollektoranlage oder für eine automatisch beschickte Biomasseanlage einen weiteren Zuschuss für zusätzliche Maßnahmen beantragen, die der Visualisierung des Ertrages und/oder der Veranschaulichung der Technologie der Solar- oder Biomasseanlage dienen.

Höhe der Zusatzförderung

Der Zuschuss beträgt höchstens 2.400 € und darf die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Zuwendungsfähig sind ausschließlich die Mehrausgaben für Investitionen, welche durch den konstruktiven Mehraufwand gegenüber einer vergleichbaren, zuwendungsfähigen Standardanlage gleicher Bauart und Leistung entstehen, insbesondere zusätzliche Anlagenteile oder elektronische Anzeigetafeln in allgemein zugänglichen Räumen. Der Mehraufwand ist durch Herstellererklärung oder auf andere geeignete Weise nachzuweisen. Eine Bewilligung kann nur dann erfolgen, wenn aufgrund der dem Antrag beigefügten Maßnahmebeschreibung nachgewiesen ist, dass mit der Art der beabsichtigten Maßnahme eine Visualisierung des Ertrages und/oder eine Veranschaulichung der Technologie der Solarkollektor- bzw. Biomasseanlage zu erreichen ist. Für jede förderfähige Solarkollektor- bzw. Biomasseanlage werden zusätzliche Visualisierungsmaßnahmen nur einmalig bezuschusst.

Art der Förderung

Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung).

Antragsberechtigte
 
Für Berufsschulen, Technikerschulen, Berufsbildungszentren, überbetriebliche Ausbildungsstätten bei den Kammern und für allgemeinbildende Schulen, Fachhochschulen und Universitäten die jeweiligen Träger. Fördervereine sind hier nicht antragsberechtigt.

Besondere Hinweise

Vor Eingang des Antrages im BAFA dürfen keine der Ausführung des Vorhabens zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Kostenvoranschläge und Planungsleistungen sind zulässig. Eine Antragstellung ist nur mit dem vorgeschriebenen Antragsvordruck zulässig und erfordert die Originalunterschrift des Antragstellers. Anlagen nach diesem Förderprogramm sind auf dem Gebiet der BRD mindestens 7 Jahre zu betreiben. Von der Förderung ausgeschlossen sind Eigenbauanlagen und Prototypen sowie gebrauchte Anlagen und Einzelfeuerstätten, wie offene Kamine, Kaminöfen und Kachelöfen. Bei Solaranlagen ist eine Förderung aufgrund des Kumulierungsverbots ausgeschlossen, wenn Zulagen, Investitionskosten- oder Betriebskostenzuschüsse des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen in Anspruch genommen werden. Bei Biomasseanlagen und Visualisierungsmaßnahmen im Programmteil "Wärme aus erneuerbaren Energien in der Schule" können Zuschüsse aus anderen öffentlichen Mitteln die Förderung durch das BAFA um den gleichen Betrag ergänzen. Finanzierungsbeiträge aus Eigenmitteln privater Dritter sowie öffentliche Darlehen sind generell unschädlich, sofern nach Abzug des BAFA-Zuschusses ein Eigenbeitrag des Antragstellers verbleibt. Anträge auf Erhöhung des Förderbetrages wegen zwischenzeitlich geänderter Anlagenplanung können nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides berücksichtigt werden. Danach ist eine Erhöhung ausgeschlossen. Der Bewilligungszeitraum, innerhalb dessen die Anlage betriebsbereit installiert werden muss, beträgt neun Monate ab Zuwendungsbescheiderteilung und wird nicht verlängert.

Laufzeit
 
Anträge können bis zum 15.10.2006 gestellt werden. Für Anträge, die ab 01.01.2007 gestellt werden, gelten neue Förderrichtlinien.
 

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