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Wohnraum Modernisieren Drucken E-Mail
immobilienkauf01.jpgDas kfw-Programm "Wohnraum Modernisieren" unterstützt alle Träger von Investitionsmaßnahmen durch zinsgünstige Finanzierungsmittel, die CO2-Minderungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand durchführen wollen. Für Standardmaßnahmen wird eine Basisförderung angeboten (STANDARD). Klimaschutzrelevante Maßnahmen werden mit einem besonders günstigen Zinssatz gefördert (ÖKO-PLUS). 0Hinweis: Nebenstehende Programmbeschreibung ist nur als Kurzinfo zu verstehen. Jedes Programm kann durchaus weitere Ausführungsbedingungen und -details enthalten, die hier nicht dargestellt werden. Daher ist eine individuelle Beratung immer notwendig, um ggf. Ihre Wünsche an die Förderbedingungen anzupassen! Wichtig: Alle Anträge sind vor Baubeginn der Maßnahme zu stellen. Gerne arbeiten wir für Sie die notwendigen bautechnischen Nachweise aus.  

Aus dem Programm "Wohnraum Modernisieren" vergibt die kfw-Förderbank Darlehen zur Finanzierung von klimaschutzrelevanten Maßnahmen (ÖKO-PLUS) und allgemeinen Modernisierungsmaßnahmen (STANDARD) in allen bestehenden Wohngebäuden sowie Wohn,- Alten,- und Pflegeheimen. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der Zinssatz richtet sich nach dem Anteil für STANDARD- bzw. ÖKO-PLUS-Maßnahmen an dem Kredit aus diesem Programm. Je höher der Kreditanteil für ÖKO-PLUS-Maßnahmen, desto günstiger der Zins. Der maximale Kreditbetrag beträgt im Öko-Plusprogramm 100.000 EUR und im Standard-rogramm 50.000 EUR je Wohneinheit.

Zu den STANDARD-Maßnahmen gehören u. a. 

1. Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden:
  • Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden
  • alles, was den Gebrauchswert verbessert: z. B. Änderung des Wohnungszuschnitts, Sanitärinstallation, Wasserversorgung,
  • alles, was die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessert: z. B. durch An- und Ausbau von Balkonen/ Loggien, Nachrüstung von Aufzügen,
  • beheben baulicher Mängel durch Reparatur und Erneuerung, z. B. Fußböden oder Elektroinstallation,
  • barrierefreies Wohnen (alten- und behindertengerechter Umbau),
  • neue Heizungstechnik: Zentralheizungsanlagen auf Basis von Gas/Öl einschließlich der unmittelbar dadurch erforderlichen Maßnahmen (Brennwert- oder Niedertemperaturkessel ohne Einsatz erneuerbarer Energien). Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.
  • bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau, z. B. Dachaufbau.
  • Fenstererneuerung 
2. Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (drei oder mehr Wohneinheiten)
z.B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogenen Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen.

3. Maßnahmen zum Rückbau von leerstehenden, dauerhaft nicht mehr benötigten Mietwohngebäuden
in den neuen Ländern und Berlin(Ost) im Rahmen des Stadtumbaus, einschließlich der Maßnahmen für die Freimachung von Wohnungen und für die Herrichtung des Grundstücks zur Wiedernutzung.

Zu den ÖKO-PLUS-Maßnahmen gehören u. a. 

4. Alles rund um Wärmeschutz und Heizung (erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/ Fernwärme) einschließlich der unmittelbar dadurch erforderlichen Maßnahmen.
  • Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärmekopplung, Nah- und Fernwärme sowie solarthermische Anlagen
  • Verbesserung des Wärmeschutzes der Außenwände,
  • Verbesserung des Wärmeschutzes des Daches,
  • Wärmedämmung von obersten Geschossdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen,
  • Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume.

Wichtig: Die Mindestanforderungen der EnEV (Energie-Einsparverordnung) müssen stets eingehalten werden.

Technische Mindestanforderungen für die ÖKO-PLUS-Maßnahme Dämmung

uszug aus den technischen Mindestanforderungen / Informationen zu den erforderlichen Dämmstoffstärken und
-eigenschaften:

Wärmedämmung der Außenwände. Nach unten stehender Tabelle sind alle Außenwandabschnitte wie folgt zu dämmen: 

Außenwanddämmung            
Wärmeleitfähigkeit (WL)   0,025   0,030    0,035    0,040    0,045    0,050 
mind. Dämmstoffstärke [cm]     10    12    14    16    18    20 

Hinweis: Ihre Auswahl hat immer in senkrechter Kombination zu erfolgen! 


Wärmedämmung der ob. Geschossdecken und Flachdächern. Nach unten stehender Tabelle sind alle obersten Geschossdecken und Flachdächer wie folgt zu dämmen:

oberste Geschossdecke und Flachdächer            
Wärmeleitfähigkeit (WL)   0,025   0,030    0,035    0,040    0,045    0,050 
mind. Dämmstoffstärke [cm]    17     20    24     27     31     34

Hinweis: Ihre Auswahl hat immer in senkrechter Kombination zu erfolgen! 


Wärmedämmung der Dachflächen gemäß Anlage A. Nach unten stehender Tabelle sind alle Außenwandabschnitte wie folgt zu dämmen:

Dachdämmung            
Wärmeleitfähigkeit (WL)   0,025  0,030    0,035    0,040    0,045    0,050 
mind. Dämmstoffstärke [cm]     11    14     16     18      20     22 

Hinweis: Ihre Auswahl hat immer in senkrechter Kombination zu erfolgen! 


Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen von der Warmseite aus. Nach unten stehender Tabelle sind alle Außenwandabschnitte wie folgt zu dämmen:

Kellerdeckendämmung bzw.
erdberührte Außenwandflächen
           
Wärmeleitfähigkeit (WL)   0,025   0,030    0,035    0,040    0,045    0,050 
mind. Dämmstoffstärke [cm]      6      7      8      9      10      11 

Hinweis: Ihre Auswahl hat immer in senkrechter Kombination zu erfolgen! 

Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen von der Kaltseite aus. Nach unten stehender Tabelle sind alle Außenwandabschnitte wie folgt zu dämmen:

Kellerdeckendämmung bzw.
erdberührte Außenwandflächen
           
Wärmeleitfähigkeit (WL)   0,025   0,030    0,035    0,040    0,045    0,050 
mind. Dämmstoffstärke [cm]      8      9      11      12     14     15

Hinweis: Ihre Auswahl hat immer in senkrechter Kombination zu erfolgen! 

 

5. Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme (einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen), Finanziert werden z.B:

  • Wärmepumpen
  • solarthermische Anlagen
  • Heizungserneuerung (z.B. Brennwertkessel, Niedertemperatur-Heizkessel) nur im Zusammenhang mit der Installation einer solarthermischen Anlage
  • Lüftungsanlagen: Wärmerückgewinnungsgrad muss mindestens 60% betragen
  • Biomasseanlagen (außer Holzvergaser): Hierbei muss es sich um eine automatisch beschickte Zentralheizungsanlage handeln, die ausschließlich mit Biomasse befeuert wird.
  • Holzhackschnitzel-, Holzpelletsanlagen, Biokraftstoffe und Biogas
  • Wärmeübergabestationen und Rohrnetz (ab Grundstücksgrenze) bei Nah- und Fernwärme
  • Einzelanlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (z.B. Blockheizkraftwerk oder Brennstoffzelle)
6. Erneuerung besonders CO2-intensiver Heiztechnik

  • Austausch von Einzelöfen durch moderen Heizungsanlagen und
  • Austausch von Nachtspeicherheizungen
 

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