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CO2-Gebäudesanierungsprogramm Drucken E-Mail

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Ab 01.01.2007 haben Sie die Wahl zwischen einer Zuschussvariante (o. kfw Kredit) oder einer zinsgünstigen Kreditvariante! Das kfw-CO2-Gebäudesanierungsprogramm bietet für Gebäudeeigentümer sehr günstige Dahrlehenszinsen und/ oder eine Zuschussvariante für

Gebäudeenergieeinsparmaßnahmen an. Förderungsfähig sind Wohngebäude, Wohn-, Alten- und Pflegeheime, die bis zum 31.12.1983 bzw. 31.12.1994 fertig gestellt wurden. Auch sind Programmvarianten mögich die einen Zuschuss ohne Kreditaufnahme oder einen Kreditilgungszuschuss ermöglich. Hierzu sind aber immer umfangreiche wärmetechnische Sanierungen am Gebäude erforderlich!

Hinweis: Nebenstehende Programmbeschreibung ist nur als Kurzinfo zu verstehen. Jedes Programm kann durchaus weitere Ausführungsbedingungen und -details enthalten, die hier nicht dargestellt werden. Daher ist eine individuelle Beratung immer notwendig, um ggf. Ihre Wünsche an die Förderbedingungen anzupassen!

Wichtig: Alle Anträge sind vor Baubeginn der Maßnahme zu stellen. Gerne arbeiten wir für Sie die notwendigen bautechnischen Nachweise aus. Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen bei Sanierungsmaßnahmen mindestens erfüllt sein. Eigenleistungen sind bezogen auf Finanzierungsmittel aus diesem Programm nicht mehr anrechenbar!   

Kurzinfo zum kfw CO2-Gebäudesanierungsprogramm:
Ab Januar 2007 bietet die kfw Eigentümer selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen neben einem zinsgünstigen Darlehen auch einen verbesserten Tilgungszuschuss an. Neu ist allerdings auch die Möglichkeit nur einen anteiligen Zuschuss, bezogen auf die Investitionssumme, für eine Gebäudesanierung auf EnEV- Niveau (Neubaustandard) oder 30% unter EnEV -Niveau zu bekommen. Eine erweiterte Wahlmöglichkeit zwischen den "`Zuschussvarianten" und / oder der "Kreditvariante" haben alle Gebäudeeigentümer deren Gebäude bis zum 31.12.1983 errichtet wurden.

Aber seit Januar 2007 profitieren auch Wohngebäudeeigentümer deren Gebäude bis zum 31.12.1994 gebaut wurden von den günstigen Konditionen in diesem Programm. Allerdings ist in solchen Fällen ein Zuschuss nur bei einer Finanzierung außerhalb des kfw CO2-Gebäudesanierungsprogramms (z.B. Eigenmittel) möglich. Die "Kreditvariante" mit den Maßnahmenpaketen 0-4 steht allerdings für dieses Gebäudealter in vollem Umfang zur Verfügung. 

1. Was ist das kfw-CO2Gebäudesanierungsprogramm ?
Ein zinsverbilligtes Darlehenprogramm mit möglichen Zuschussvarianten zur wärmetechnischen Sanierung von Wohngebäuden, Wohn-, Alten- und Pflegeheimen die vor dem 01.01.1984 bzw. 01.01.1995 fertig gestellt wurden. Eine Mischnutzung (Wohnen/ Gewerbe) wird nur anteilig der Wohnnutzung gefördert!

2. Was kann ich mit diesem Programm finanzieren ?
Wärmedämmung, Heizungserneuerung, Fenstererneuerung etc., im Prinzip alle Energieeinsparmaßnahmen die zu einer deutlichen Verminderung des gebäudebedingten CO2-Ausstoßes führen. 

3. Wie umfangreich müssen die Maßnahmen werden ?
Entweder man hält sich an die Vorgaben der kfw, sog. Maßnahmenpakete, oder man lässt sich von einem Energieberater / Ingenieur individuelle Maßnahmen ausarbeiten, die eine erhebliche Energieeinsparung ermöglichen und Ihren Altbau auf den Stand eines "Niedrigenergiehauses im Bestand" bringen.. Der Umfang der Maßnahmen besteht i.d.R. aus einer Kombination von wärmeübertragenden Bauteilen, die zu sanieren sind (z.B. Außenwanddämmung mit Fenstererneuerung und Dachdämmung und/ oder Heizungsanlagenerneuerung mit Solar)

4. Wann muss der Kreditantrag gestellt werden ?
Unbedingt vor Beginn der Maßnahme, z. B. bei ihrer Hausbank. Sicherheiten sind zu vereinbaren. I.d.R wird eine Maßnahmenbestätigung und Kostenermittlung durch einen Fachmann / Ingenieur verlangt.

5. Wie sind die Kreditkonditionen ?
Der Zinssatz ist verbilligt, tageszins- und laufzeitabhängig, er beträgt (Stand Januar 2007) bei einer 20-jährigen Kreditlaufzeit 2,52 % eff. und ist die ersten 10 Jahre auf diesem Niveau festgelegt, danach muss er neu verhandelt werden. 

6. Wie bestimmt sich das Kreditvolumen?
Über die Anzahl der Wohneinheiten. Es können je Wohneinheit bis zu 50.000,- € zinsverbilligt finanziert werden.

7. Der Verwendungsnachweis
Alle beanspruchten Geldmittel müssen auf den Euro genau mittels Handwerkerrechnung nachgewiesen werden und müssen unbedingt den bautechnischen Vorgaben des Antrags entsprechen. Eigenleistungen oder nur der Materialeinkauf sind nicht anrechenbar! Ingenieur- und Architektenleistungen für Beratung, Planung und Bauleitung sind ebenfalls anrechenbar. Der Verwendungsnachweis ist spätestens 9 Monate nach Abruf der letzten Kreditteilsumme zu führen. Hiezu halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrer Hausbank!

8. Tilgungszuschuss
Ein Tilgungszuschuss als Sondertilgung in Höhe von 5, 10, 12,5 oder 17,5% des nachgewiesenen Investitions- oder Darlehensumfangs kann in Abhängigkeit des Maßnahmenumfangs gewährt werden. Hierzu ist  durch einen Energieberater oder Ingenieur eine Planung und Umsetzung vom "Altbau zum EnEV-Haus" oder "minus30% unter EnEV-Niveau" zu bestätigen. Aber auch die Umsetzung eines Maßnahmenpaketes ermöglicht bei Gebäuden älter Bj. 1984 schon einen 5% Zuschuss!

Dies bedeutet, wenn Sie mit den  vorgeschlagenen Maßnahmen in den Paketen 0-3 oder Ihrem individuellen Sanierungsvorschlag in Maßnahmenpaket 4 Ihr Gebäude wärmetechnisch so aufwerten, dass es einem Neibau entspricht, ist im Einzellfall der sogenannte Zuschuss oder Kredittilgungszuschuss möglich! Hierzu ist eine gesonderte Bestätigung z.B. durch das Ingenieurbüro für bau + energiekonzepte erforderlich!

Alle oben gemachten Angaben sowie die folgenden sind i.d.R. nicht detailliert dargestellt und dienen nur zur Orientierung! 

9. Detaillierte  Informationen zum kfw CO2-Gebäudesanierungsprogramm:

Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen in Wohnungseigentumsgemein- schaften steht die Zuschussvariante (ohne kfw-Darlehen) offen.

In der Kategorie A der Zuschussvariante  (Gebäude älter Bj. 1984)

  • Sie erreichen das EnEV-Neubauniveau: Es ist ein 10% Zuschuss möglich, max. jedoch 5.000 € je Wohneinheit 
  • Sie unterschreiten das EnEV-Neubauniveau um 30%: Es ist ein 17,5% Zuschuss möglich, max. jedoch 8.750 € je Wohneinheit 

In der Kategorie B der Zuschussvariante  (Gebäude älter Bj. 1995)

  • Sie nutzen eines der Maßnahmenpakete 0 bis 4: Es ist ein 5% Zuschuss möglich, max. jedoch 2.500 € je Wohneinheit 

Allen Investoren steht die Kreditvariante zur Verfügung 

In der Kategorie A der Kreditvariante  (Gebäude älter Bj. 1984)

  • Sie erreichen das EnEV-Neubauniveau: Es ist ein 5% Zuschuss möglich, max. jedoch 2.500 € je Wohneinheit 
  • Sie unterschreiten das EnEV-Neubauniveau um 30%: Es ist ein 12,5% Zuschuss möglich, max. jedoch 6.250 € je Wohneinheit 

In der Kategorie B der Kreditvariante  (Gebäude älter Bj. 1995)

  • Sie nutzen eines der Maßnahmenpakete 0 bis 4: Es ist kein Zuschuss möglich

Gefördert werden 4 Maßnahmepakete:

Bitte beachten Sie, dass bei Durchführung jedes Maßnahmenpaketes immer alle Außenwände, das gesamte Dach, die gesamte Kellerdecke oder alle erdberührten Außenflächen zu dämmen, sowie alle Fenster entsprechend den jeweiligen Mindestanforderungen zu erneuern sind, sofern sie im gewählten Maßnahmenpaket enthalten sind. Nur im Maßnahmenpaket 4 ist die Sanierung von Teilflächen möglich. Diese Ausnahme vom Umfang ist jedoch vom Sachverständigen zu bestätigen! Dabei sind mindestens die Bedingungen der Anlage "technische Mindestanforderungen" zu erfüllen.

Maßnahmenpaket 0
- Wärmedämmung der Außenwände 
- Wärmedämmung des Daches  oder der ob. Geschossdecke
- Wärmedämmung der Kellerdecke oder
   von erdberührten Außenflächen beheizter Räume 
- Erneuerung der Fenster

Maßnahmenpaket 1
- Erneuerung der Heizung
- Wärmedämmung des Daches oder der ob. Geschossdecke
- Wärmedämmung der Außenwände

Maßnahmenpaket 2
- Erneuerung der Heizung
- Wärmedämmung des Daches oder der ob. Geschossdecke
- Wärmedämmung der Kellerdecke oder
   von erdberührten Außenflächen beheizter Räume
- Erneuerung der Fenster

Maßnahmenpaket 3
- Erneuerung der Heizung
- Umstellung des Energieträgers
- Erneuerung der Fenster

Maßnahmenpaket 4

Es sind mindestens drei von einem Sachverständigen empfohlene Maßnahmen aus der nachstehenden Aufzählung als Paket durchzuführen und von diesem bei Antragstellung zu bestätigen!

- Erneuerung der Heizung 
- Wärmedämmung der Außenwände
- Wärmedämmung des Daches oder der ob. Geschossdecke
- Wärmedämmung der Kellerdecke oder
   von erdberührten Außenflächen beheizter Räume
- Erneuerung der Fenster
- Einbau einer Lüftungsanlage

Ausnahmen vom Umfang der Maßnahmen (z.B. es können nur drei von vier Außenwänden gedämmt werden) sind möglich und vom Energieberater / Ingenieur zu begründen und ggf. zu bestätigen.

Wichtig: Für die Durchführung der Maßnahmen nach Paket 0 bis 4 sind die technischen Mindestanforderungen der kfw einzuhalten!

Auszug aus den technischen Mindestanforderungen / Informationen zu den erforderlichen Dämmstoffstärken und
-eigenschaften:

Wärmedämmung der Außenwände. Nach unten stehender Tabelle sind alle Außenwandabschnitte wie folgt zu dämmen: 

Außenwanddämmung            
Wärmeleitfähigkeit (WL)   0,025   0,030    0,035    0,040    0,045    0,050 
mind. Dämmstoffstärke [cm]     10    12    14    16    18    20 

Hinweis: Ihre Auswahl hat immer in senkrechter Kombination zu erfolgen! 


Wärmedämmung der ob. Geschossdecken und Flachdächern. Nach unten stehender Tabelle sind alle obersten Geschossdecken und Flachdächer wie folgt zu dämmen:

oberste Geschossdecke und Flachdächer            
Wärmeleitfähigkeit (WL)   0,025   0,030    0,035    0,040    0,045    0,050 
mind. Dämmstoffstärke [cm]    17     20    24      27     31     34

Hinweis: Ihre Auswahl hat immer in senkrechter Kombination zu erfolgen! 


Wärmedämmung der Dachflächen gemäß Anlage A. Nach unten stehender Tabelle sind alle Außenwandabschnitte wie folgt zu dämmen:

Dachdämmung            
Wärmeleitfähigkeit (WL)   0,025  0,030    0,035    0,040    0,045    0,050 
mind. Dämmstoffstärke [cm]     11    14     16     18      20     22 

Hinweis: Ihre Auswahl hat immer in senkrechter Kombination zu erfolgen! 


Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen von der Warmseite aus. Nach unten stehender Tabelle sind alle Außenwandabschnitte wie folgt zu dämmen:

Kellerdeckendämmung bzw.
erdberührte Außenwandflächen
           
Wärmeleitfähigkeit (WL)   0,025   0,030    0,035    0,040    0,045    0,050 
mind. Dämmstoffstärke [cm]      6      7      8      9      10      11 

Hinweis: Ihre Auswahl hat immer in senkrechter Kombination zu erfolgen! 

Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen von der Kaltseite aus. Nach unten stehender Tabelle sind alle Außenwandabschnitte wie folgt zu dämmen:

Kellerdeckendämmung bzw.
erdberührte Außenwandflächen
           
Wärmeleitfähigkeit (WL)   0,025   0,030    0,035    0,040    0,045    0,050 
mind. Dämmstoffstärke [cm]      8      9      11      12     14     15

Hinweis: Ihre Auswahl hat immer in senkrechter Kombination zu erfolgen! 

Allgemeine Informationen zu den oben genannten Maßnahmenpaketen:

Alle Maßnahmen der energetischen Sanierung müssen vollständig am gesamten Gebäude und wie in der Bestätigung zum Kreditantrag angegeben, durchgeführt werden. Wenn Sie die Außenwände dämmen wollen, genügt es nicht, nur die Nordwand zu dämmen, sondern es muss das ganze Haus gedämmt werden. Dabei müssen die wärmetechnischen Anforderungen an den Dämmstoff -im Fachjargon Wärmeleitfähigkeit (WL) -und dessen Mindeststärke eingehalten werden. (siehe Tabellen oben). Beispielsweise müssen Sie im Rahmen der Dachdämmung bei Verwendung von Dämmstoff der Wärmeleitfähigkeitsgruppe 0,040 eine mindestens 18 cm starke Dämmschicht aufbringen. Sie können darüber hinaus auch energetisch günstigere Kombinationen, also besseren Dämmstoff (bspw. WL 0,035) oder stärkeres Material (bspw. 20 cm) wählen. Ähnlich sieht es bei den Fenstern aus: Grundsätzlich sind alle Fenster auszutauschen. Falls Sie die vorgegeben Maßnahmenkombination in den Paketen 0 bis 3 nicht erfüllen können , können Sie alternativ das Maßnahmenpaket 4 wählen, für das Sie einen Sachverständigen benötigen. Ein Sachverständiger, z.B. das Ingenieurbüro für bau + energiekonzepte, kann in der Regel besser beurteilen, welche Maßnahmen an Ihrem Gebäude wirtschaftlich Sinn machen und parallel prüfen, ob Sie einen Tilgungszuschuss erhalten können. Die Pakete können durch zusätzliche Einzelmaßnahmen ergänzt werden, so lange der Kredithöchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Sollten die Mittel nicht ausreichen, können Sie zusätzliche Mittel aus anderen kfw-Programmen wie z.B. Wohnraum Modernisieren beantragen.

10. Vom Altbau zum Neubaustandard -Erläuterungen zum Niedrigenergiehaus im Bestand / Tilgungszuschuss (Neubau-Niveau n. EnEV)

Für den „Niedrigenergiehausstandard im Bestand“ sind die Höchstwerte für
- den Jahres-Primärenergiebedarf und
- den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust HT’ nach § 3 Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

Aus der Tabelle 1 im Anhang 1 der EnEV ergibt sich der mindestens zu erreichende Jahresprimärenergiebedarf und der maximal zulässige Transmissionswärmeverlust für diese Häuser auf der Basis des A/V-Verhältnisses und der Gebäudenutzfläche AN. Es sind die Rechenvorschriften des §3 EnEV anzuwenden. Dabei sind folgende Einzelheiten zu beachten:

- Es ist der Energiebedarfsausweis nach §13 EnEV zu erstellen

- Nachzuweisen sind jeweils die für einen entsprechenden Neubau gültigen Werte. Der Aufschlag von 40 % auf die Anforderung für Bestandsgebäude nach § 8 (2) EnEV darf nicht angewendet werden

Wie auch bei Neubauten dürfen folgende Vereinfachungen in Anspruch genommen werden:
- bei Deckung des Jahres-Heizwärmebedarfs des Gebäudes zu mindestens 70 % durch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung oder durch Umweltwärme, Erdwärme, Biomasse oder im räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude gewonnener Solarenergie ist die Einhaltung von HT’ nachzuweisen.

- Bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs und von HT’ gelten ausschließlich die Randbedingungen der DIN V 4108-6, Anhang D, Tabelle D3. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Nachweis nach EnEV keine Berechnung des zu erwarte nden Verbrauchs ist, sondern die Ermittlung des Energiebedarfs unter Normbedingungen.
 
- Für den Wärmebrückenzuschlag sind die Maßgaben des §6 (2) in Verbindung mit Anhang 1 Nr. 2.5 EnEV einzuhalten, d.h. der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahres-Heizwärmebedarf ist nach den Regeln der Technik und den im jeweiligen Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Der verbleibende Einfluss ist zu berücksichtigen. Der Wärmebrückenzuschlag  = 0,10 W/(m²K) darf demnach ohne weiteren Nachweis pauschal angesetzt werden. Der Wärmebrücken-zuschlag  = 0,05 W/(m²K) darf bei Umsetzung aller relevanten Anschlussdetails nach Beiblatt 2, DIN 4108 und einer gesonderten Berechnung angesetzt werden. Dies setzt eine besondere Planung und Ausführung voraus. Die ausführliche Berechnung der relevanten Wärmebrücken ist ebenfalls zulässig. Relevante Anschlussdetails nach DIN V 4108, 6.1.2 sind Gebäudekanten, umlaufende Laibungen von Fenstern und Türen, Decken- und Wandeinbindungen, Deckenauflager und wärmetechnisch entkoppelte Balkonplatten.

- Für den Luftwechsel ist standardmäßig n = 0,7 h-1 anzusetzen. Nur bei geplanter Durchführung des Nachweises der Dichtheit des gesamten Gebäudes darf mit n = 0,6 h-1 gerechnet werden. In diesem Fall muss die Luftdichtheit von der Planung an (Festlegung der Luftdichtheitsschicht, Bauablaufplanung) bis zur Bauausführung (sorgfältige Ausführung, keine nachträglichen Beschädigungen) besonders beachtet werden. Insbesondere sollte die Bedeutung der Luftdichtheit mit den bauausführenden Firmen besprochen werden. Soll eine Wärmerückgewinnung angerechnet werden, muss ein Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes zwingend durchgeführt werden. Dabei müssen die in Anhang 4, Nr. 2 EnEV genannten Werte eingehalten werden.

Wichtig: Für die Durchführung der Maßnahme "Niedrigenergiehaus im Bestand" sind die technischen Mindestanforderungen nach EnEV zu erfüllen!

Zinssätze dieses Programms sind veränderlich! Informationen zum aktuellen Zinssatz und Konditionen können unter Tel.: 01801-335577 abgefragt werden.

 

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