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Vor-Ort-EnergieberatungDie BAFA-Vor-Ort-Energieberatung:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann über sein Förderprogramm "Vor-Ort-Energieberatung" für ältere Wohngebäude einen Zuschuss für eine umfassende und unabhängige Energieberatung gewähren.
 
 
 
 
 
Was wird gefördert?
Gefördert wird eine Beratung durch besonders dafür zugelassene Energieberater zum baulichen Wärmeschutz, zur Heizanlagentechnik sowie der Nutzung erneuerbarer Energien für ältere Wohngebäude.


Was ist ein älteres Wohngebäude?
Förderungsfähige Wohngebäude sind alle Gebäude, bei denen mehr als zur Hälfte der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt wird und · vor dem 01.01.1984 in den alten Bundesländern · vor dem 01.01.1989 in den neuen Bundesländern ihre Baugenehmigung bekommen haben. Weiterhin darf die Gebäudehülle gemäß den oben angegebenen Altersangaben nicht aufgrund von baulichen Maßnahmen (z.B. Anbau oder Aufstockung) zu mehr als 50% verändert worden sein.


Wer wird gefördert?
Anspruch auf eine Energiesparberatung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- und Wohnungseigentümer, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. 

Tabelle mit den möglichen Zuschüssen

 Anzahl der Wohneinheiten (WE)

 BAFA-Zuschuss  (Hinweis: die ges. Mwst. trägt der Beratungsmpfänger)

1 bis 2 WE  175,- €

 ab 3 WE

 250,- €

Eine genaue Programmbeschreibung finden Sie in der Rubrik "Energieberatung" unter Vor-Ort-Beratung.
 

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