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Solarwärme Drucken E-Mail
solardach.jpg Neues Antragsverfahren für erstmals gestellte Anträge.  Ab 2007 wird im Bereich der „Basisförderung“ auf ein vereinfachtes, bürgerfreundliches und effizienteres Förderverfahren umgestellt. Für den Antragsteller entfällt die bisherige Verpflichtung, vor Abschluss eines Liefer– und Leistungsvertrages einen Förderantrag beim BAFA zu stellen.
 
 
 
 

Die Basisförderung umfasst die Förderung von Solarkollektoranlagen bis höchstens 40 m² installierter Bruttokollektorfläche.

Höhe der Solarförderung:
Nach dem vereinfachten Verfahren können für folgende Investitionen Anträge gestellt werden.

Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche: Die Förderung beträgt 40,00 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 275,00 Euro.

Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche: Die Förderung beträgt 70,00 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche.

Größere Anlagen sollen zukünftig mit einer höheren Förderquote im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien gefördert werden. Dieses ist derzeit noch nicht geöffnet. Hierzu ist eine Antragstellung vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages notwendig!

Die Solarförderung des BAFA deckt erfahrungsgemäß z. Zt. ca. 5 - 10 % der Gesamtinvestitionskosten.

 

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