Fördermittel
BAFA
Holz- + Holzpelletsheizung | Holz- + Holzpelletsheizung |
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Die Basisförderung umfasst die Förderung von automatisch beschickten Biomasseanlagen ab 8 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung und von handbeschickten Scheitholzvergaserkesseln ab 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung. Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. 1. Automatisch beschickte Biomassekessel: Die Förderung beträgt für Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz bis 100 kW Nennwärmeleistung: 24,00 Euro je kW, mindestens jedoch 1.000,00 Euro. Hackschnitzelkessel: 500,00 Euro je Anlage. 2. Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung: Die Förderung beträgt 750,00 Euro je Anlage. Mit diesen Fördersätzen wird der aktuellen Marktentwicklung und der starken Nachfrage nach den geförderten Technologien Rechnung getragen. Änderungen bei den Anforderungen für förderfähige Anlagen:
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Für Holz- und Holzpelletsheizungen werden Barzuschüsse gewährt, die sich an den technischen Merkmalen orientieren. Hierbei sind entsprechende Mindestanforderungen des BAFAs zu beachten!