MenuContent/Inhalt
Startseite arrow Erneuerbare Energien arrow Photovoltaik arrow Die Dachkonstruktion
Die Dachkonstruktion Drucken E-Mail
Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollte vor Installation einer Photovoltaikanlage die Statik des Daches geprüft werden. Insbesondere Wind- und Schneelasten stellen i.d.R. eine zusätzliche Belastung für die Dachkonstruktion bzw. Dacheindeckung dar. Das zusätzliche Gewicht ist meistens vernachlässigbar.   Standsicherheit – Zustand der Dachkonstruktion

Nicht jedes „Süddach“ ist automatisch für den Aufbau einer Photovoltaikanlage geeignet. Insbesondere dann, wenn schon im Vorfeld Schäden sowohl in der Konstruktion (Dachstuhl, Dachbinder, etc.) als auch in seiner Dichtigkeit erkennbar sind. Denn schließlich soll die geplante Photovoltaikanlage 20 Jahre unterbrechungsfrei in Betrieb sein. Ist dann zu erkennen, dass der Dachstuhl die eher geringe Belastung durch das zusätzliche Gewicht der Solarstromanlage nicht mehr aushalten wird, ist er ohnehin eine Sanierung erforderlich. Die Anlage muss aber auch solide genug montiert werden können, um Stürmen und hohen Schneelasten Stand zu halten. Den i.d.R. müssen die Tragsysteme kraftschlüssig mit der Dachkonstruktion verbunden werden. Konventionelle Dächer sind in der Regel ohne weiteres in der Lage, genügend Halt zu geben. Trotzdem muss bei allen Dächern, aber insbesondere bei Blecheindeckungen die nur eingeschränkte Befestigungsmöglichkeiten bieten, vor der Montage eine Sichtprüfung und ggf. eine rechnerische Kontrolle der Standsicherheit stattfinden. Zwar unterliegen Photovoltaikinstallationen als „bauliche Anlagen“ den Vorschriften des Baurechts, sind jedoch in der Regel genehmigungsfreie Vorhaben. Nur besonders große oder technisch komplizierte Projekte benötigen das Einverständnis der Behörden. Was allerdings genehmigungsfrei ist und was nicht, sollte z.B. durch eine Bauanzeige erfragt werden. Ausnahmen von der schlichten Genehmigungsfreiheit bilden Installationen, die aus der Gebäudehülle herausragen, wie zum Beispiel als Markise ausgeführte Anlagen. Solarlamellen gelten unter Umständen als Überkopf- Verglasung, ebenso wie aus Glas-Glas- oder Glas-Folienmodulen gefertigte Dächer. Wenn Photovoltaikanlagen darüber hinaus zur Reinigung und Wartung betretbar sein müssen oder eine absturzsichernde Funktion erfüllen – zum Beispiel als Brüstung oder durchgängige Glasfassade –, bedarf es im Einzelfall einer Genehmigung.
 

© 2002-2006 www.bau-energiekonzepte.de | Valid xhtml & CSS