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Niedrigenergiehaus Drucken E-Mail
Das Niedrigenergiehaus ist seit Februar 2002 gesetzlicher Standard. Wenn Sie mehr erfahren wollen, sollten Sie sich im Dschungel der Begriffe zurecht finden und ein echtes Energiesparhaus erkennen können!

In unseren Breiten müssen wir aufgrund der klimatischen Bedingungen viele Monate im Jahr Gebäude beheizen. Dies trifft insbesondere für Wohngebäude zu. Um Räume mit Wärme zu versorgen, benötigt man abhängig vom Wärmedämmstandard und eingesetzter Technik mehr oder weniger Energie. Aufgrund der ständig steigenden Energiepreise und den Anforderungen an den Umwelt- und Klimaschutz wurden die sogenannten "Energiesparhäuser" im Haus- und Wohnungsbau eingeführt. "Mogeln ist möglich!" Im allgemeinen Sprachgebrauch wurden viele verschiedene Namen für Energiesparhäuser eingeführt, so z.B. 3-Liter Haus, Niedrigenergiehaus, 1,5-Liter Haus, kfw-40 und kfw-60 Haus, Nullenergiehaus, Passivhaus ... Nur wenige davon entsprechen einem verbindlichen Standard bezüglich Wärmedämmung, Haustechnik und Nutzung erneuerbarer Energien. Um die vielen "Gebäudenamen" einstufen zu können, sollten Sie zumindest die Aussage zum angegebenen Energieverbrauchsstandard verstehen bzw. sich nachvollziehbar und verbindlich erklären lassen.

"Nicht überall, wo Energiesparhaus drauf steht, ist ein Energiesparhaus nach Ihrem Wunsch drin!"

Was ist ein Niedrigenergiehaus?

Das Niedrigenergiehaus ist in seinem maximal zuläsigen Energieverbrauch und somit auch Wärmedämmstandard seit Feb. 2002 gesetzlich definiert. Mit Einführung der Energieeinsparverordnung 2002 (EnEV) ist das Niedrigenergiehaus ein allgemein gültiger Begriff bzw. Baustandard bezüglich Dämstoffstärken und Heizungstechnik. Vergleichbare Kenngrößen nach EnEV ist der ausgewiesene Primärenergiebedarf Qp [kWh/m²*a] und der Transmissionskennwert HT´[W/m²* K].

Exkurs: Der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) ist die Energiemenge, die zur Deckung des Energiebedarfs benötigt wird unter Berücksichtigung der zusätzlichen Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb der Systemgrenze "Gebäude" bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils einegsetzten Brennstoffe entsteht. Der Transmissionskennwert HT´ entspricht dem mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten inkl. dem Einfluss der Wärmebrücken. Je kleiner der Wert gegenüber dem zulässigen, um so besser im Durchschnitt ist das Gebäude gedämmt.
Schema Primärenergie

Beide Angaben, Qp und HT´, finden Sie auf der ertsen Seite des für das Gebäude ausgestellten Energiebedarfsausweise gem. §13 EnEV.  Der Abgleich der beiden Kenngrößen gibt Ihnen die Möglichkeit, verschiedene Bau- und Energiekonzepte bezüglich des voraussichtlichen Energieverbrauchs zu vergleichen.

Wenn Sie sich entschieden haben, ein Haus zu bauen, so können Sie mehr tun, als der Gesetzgeber dies über die Energieeinsparverordnung (EnEV) von Ihnen verlangt. Mit einem energieeffizienten Wohngebäude leisten Sie einen Beitrag zur persönlichen Daseinsvorsorge.

Übrigens: Auch ein älteres Gebäude kann im Rahmen einer umfangreichen wärmetechnischen Sanierung ein Niedrigenergiehaus werden. Dies wird z.Zt. mit einem direkten Zuschuss durch die kfw unterstützt! (s. Fördermittel) 

Was genau kennzeichnet ein energieeffizientes Wohngebäude?

Energie wird sicherlich deutlich teurer. Da Gebäude sehr langlebige Wirtschaftsgüer sind, legen Sie mit ihrer Entscheidung ein energieeffizientes Wohngebäude zu bauen, auch ein Grundstein für Ihre Alterssicherung, indem Sie die Folgekosten, hier die Heizkosten, sehr deutlich verringern. Diese Gebäude sind hochwertig, da Sie heute bereits den Standard von morgen aufweisen. Energieeffiziente Gebäude haben unter diesem Aspekt noch einen weiteren Vorteil: der Wiederverkaufswert ist bei einem fachgerechten Bau- und Energiekonzept deutlich größer im Vergleich mit Gebäuden, die nach EnEV-Standard (Niedrigenergiehäuser) gebaut wurden.

Der Begriff energieeffizientes Gebäude ist nicht geschützt. Seien Sie bitte daher besonders kritisch beim Vergleich verschiedener Angebote, die ein energieeffizientes Gebäude offerieren ohne Angabe des bezogenen Wertes. Da Niedrigenergiehäuser nach EnEV-Standard oftmals auch als energieeffiziente Gebäude bezeichnet werden, sollte mindestens die rechnerisch ermittelte Kenngröße in Kilowattstunde pro m² beheizter Nutzfläche und Jahr [kWh/m²*a], angegeben sein. Begriffe wie 7-Liter oder 3-Liter Haus sind oft irreführend! Ohne weitere Angaben ist dieses angebliche Qualitätsmerkmal wenig wert. Hier müsste zusätzlich angeben werden, wofür z.B. die "3-Liter" stehen. Handelt es sich hierbei um die rechnerisch ermittelte Größe "3-Liter" abgeleitet vom "Heizwärme- oder Heizenergiebedarf" oder vom "Primärenergiebedarf", ist der Verbrauch für die Erzeugung von Warmwasser mit enthalten usw.?

Andere Haustypen wie z.B das kfw 40 und 60 Haus sind gem. kfw-Richtlinie (kfw = Kreditanstalt für Wiederaufbau) definiert. Hier wird die Angabe auf den maximal zulässigen Primärenergiebedarf bezogen. Also beinhaltet diese Verbrauchsangabe den Heizwärmebedarf (Raumbeheizung und Warmwasser), die Verluste der Anlagentechnik und einen Energiebedarf, der bei Gewinnung, Veredelung, Lagerung und Transport des Energieträgers bis zu Ihrem Gebäude entsteht.

Sogenannte Passivhäuser haben einen max. zulässigen Heizwärmebedarf von 15 [kWh/m²*a] berechnet nach einem Berechnungsmodel des Passivhausinstitutes in Darmstadt. Diese Definition eines Passivhauses nach "Darmstädter Norm" ist ein freiwilliger Standard, der von dem unabhängigen Passivhausinstitut Darmstadt festgelegt und zertifiziert wird und sich somit auch als Qualitätsmerkmal im Bauwesen etabliert hat.

 

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