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Vor-Ort-Beratung Kurzinfo Drucken E-Mail
In der Regel lassen sich im Altbaubestand rund 50% der benötigten Heizwärmeenergie wirtschaftlich optimal einsparen. Der Gebäudebestand in Deutschland ist für rund 1/3 aller CO2-Emissionen und somit auch für den Treibhauseffekt verantwortlich. Der Staat fördert daher eine Vielzahl von Maßnahmen zur Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien in Wohngebäuden und insbesondere im Altbaubestand.

Was wird gefördert?
Gefördert wird eine Beratung durch besonders dafür zugelassene Energieberater zum baulichen Wärmeschutz, zur Heizungstechnik sowie der Nutzung erneuerbarer Energien für ältere Wohngebäude.

Was ist ein älteres Wohngebäude?
Förderungsfähige Wohngebäude sind alle Gebäude, in denen mehr als die Hälfte der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt wird und

  • vor dem 01.01.1984 in den alten Bundesländern
  • vor dem 01.01.1989 in den neuen Bundesländern

ihre Baugenehmigung bekommen haben und seitdem zu nicht mehr als 50% durch Anbau oder Aufstockung verändert wurden.

Wer wird gefördert?
Anspruch auf eine Energiesparberatung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- und Wohnungseigentümer, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht

Die Kosten der Vor-Ort-Beratung

Bezuschusst wird eine Energieberatung nach Objekttyp bzw. Anzahl der Wohneinheiten in einem Gebäude. Dabei kann in Verbindung mit einem vorgegebenen Mindesthonorar ein Festzuschuss je nach Objekttyp gewährt werden. Zum Beispiel beträgt dieser für ein Einfamilienhaus mit bis zu 2 Wohneinheiten 175,- €.

Was leistet die Energiesparberatung vor Ort?

Phase 1: Individuelle Bestandsaufnahme des Gebäudes, d.h. alle wärmeübertragende Bauteile (Außenwände, Dach, Fenster, Kellerdecke, usw.) werden erfasst. Die Technik zur Heizwärme- und Warmwassererzeugung wird analysiert. Zweck der Erhebung ist es, alle energetischen Schwachstellen an Gebäudehülle und Heizungsanlage aufzuspüren und aufzulisten.

Phase 2: Anfertigung eines schriftlichen Beratungsberichtes mit detaillierter Darstellung des Ist-Zustandes, den Schwachstellen an der Gebäudehülle und Heizungstechnik, Energieeinsparvorschläge zu Bauteilen der Gebäudehülle und Heizungstechnik unter Berücksichtigung der Investitionskosten und einer Wirtschaftlichkeitsberechnung, Vorschläge zur Nutzung erneuerbarer Energien, Nutzungsmöglichkeit von Förderprogrammen, u.v.a.m.  

Phase 3: Verpflichtend ist das persönliche Beratungsgespräch mit Erörterung der vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen sowie die Besprechung von Fragen Ihrerseits „vor Ort“.
 
Anträge und Verfahren
Die gesamte Antragsbearbeitung übernimmt der zugelassene Berater. Sie zahlen nur das um die Zuschusshöhe verminderte Honorar. Förderanträge sind vor Beginn der Beratung zu stellen.
 

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