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Wie werden die Werte für den Energiepass ermittelt? Drucken E-Mail
Der Energiebedarf des Gebäudes wird mit einem einheitlichen Berechnungsverfahren berechnet. Grundlage dafür sind die Energieeinsparverordnung (EnEV) und geltende DIN-Normen.

Kernstück des Energiepasses ist der so genannte Energiekennwert (Jahresprimärenergiebedarf), mit dem die energetische Einordnung des Gebäudes erfolgt. In die Berechnung des Kennwertes gehen alle Faktoren ein, die den Energiebedarf des Gebäudes bestimmen. Dies ist vor allem die Qualität der Gebäudehülle, also der Wände, Decken, der Fenster und des Daches. Natürlich wird betrachtet, ob Heizung und Warmwasserbereitung die Energie des Brennstoffs umweltfreundlich und effizient nutzen oder ob sie viel Wärme ungenutzt "aus dem Schornstein blasen". Es wird berücksichtigt, wie der eingesetzte Energieträger - z.B. Erdgas, Heizoel oder auch Strom - gewonnen und umgewandelt wurde, bevor er ins Haus gelangt. Es werden also auch die Verluste berücksichtigt, die bei Gewinnung, Umwandlung und Transport des eingesetzten Energieträgers entstehen. Deshalb spricht man hier vom Primärenergiebedarf bzw. Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes, durch den auch die Umweltfaktoren erfasst werden.    

Für die Aufnahme des Gebäudes gibt es zwei Vorgehensweisen: eine detaillierte und eine vereinfachte. Bei der vereinfachten Aufnahme werden pauschalierte Ansätze zu relevanten Bauteilen und der Anlagentechnik, insbesondere der Heizung benutzt. Noch genauer ist die Berechnung auf der Grundlage einer detaillierten Gebäudeaufnahme. Diese empfiehlt sich dann, wenn eine Modernisierung ansteht und das Gebäude ohnehin detailliert analysiert werden muss.   
 

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