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Wer darf Energiepässe erstellen? Drucken E-Mail
Haus- und Wohnungsbesitzer können für die Erstellung des Energiepasses nur einen hierfür besonders qualifizierten Austeller beauftragen. Diese werden über eine Austellerdatenbank bundesweit registriert. Das Ingenieurbüro für bau + energiekonzepte ist als Energiepassaussteller bundesweit anerkannt. 

Zugelassen sind Personen, die eine besondere Qualifikation als "Energiepass-Aussteller" nachweisen können . 
Das Verfahren zur Beauftragung eines Energiepasses ist völlig unbürokratisch. Der Haus- oder Wohnungseigentümer beauftragt einen qualifizierten Berater zur Erstellung eines Gebäudeenergiepasses. Dieser kommt ins Haus, nimmt das Gebäude auf und erstellt einen Energiepass. Der wird dann dem Eigentümer übergeben oder zugestellt. Der Energiepass gilt selbstverständlich für das gesamte Haus. Dies bedeutet, dass die Kosten auch nur einmal je Gebäude anfallen. Der Energiepass ist 10 Jahre gültig.   

 

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