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Online-Bestellung verbrauchsorientierterEnergieausweis

Lieber Energieausweis-Antragsteller. Ab Juli 2008 wird der Energieausweis Pflicht für den Gebäudebestand. Potenzielle Mieter oder Käufer können dann vom Gebäudeeigentümer einen Energieausweis einfordern, der ihm einen Überblick darüber gibt, wie viel Energie die neuen vier Wände verbrauchen und wo er wie Energie einsparen könnte. Die Kriterien der Energieeinsparverordnung (EnEV) geben Aufschluss darüber, ob Ihre Immobilie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis benötigt.

Bis zum Oktober 2008 besteht Wahlfreiheit zwischen den beiden Varianten. So können Sie sich für Ihre Immobilie in jedem Fall den vergleichsweise günstigen Energieausweis auf Verbrauchsbasis ausstellen lassen. Der Ausweis hat danach eine Gültigkeit von 10 Jahren. In nur wenigen Tagen erhalten Sie Ihren verbrauchsorientierten Energieausweis per Post. Einen bedarfsorientierten Energieausweis erstellen wir Ihnen gerne auf Anfrage.

Bitte geben Sie hier die Daten für die Online-Bestellung Ihres verbrauchsorientierten Energieausweises ein. Alle Eingabeelemente, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt sein.

Um einen gültigen verbrauchsorientierten Energieausweis erhalten zu können, sollten Sie alle Daten zum Verbrauch Ihrer Immobilie möglichst genau ermittelt und eingetragen haben.

Angaben zum Gebäude
* Gebäudetyp:
* Bauweise:
* Baujahr Gebäude:
* Baujahr Heizungsanlage:
* Wohnfläche gesamt:
* Anzahl Wohnungen:
Beheizter Keller:
Gebäudeadresse
* Straße/Hausnummer:
* PLZ/Ort:
* Ausstellungsgrund:
Angaben zur Lieferadresse/Kontaktdaten:
* Anrede:
* Name:
* Telefon:
Telefax:
Mobiltelefon:
* Emailadresse:
* Straße/Hausnummer:
* PLZ/Ort:
Abrechnungszeitraum 1
Abrechnungszeiträume sollten etwa ein Jahr umfassen und aufeinander folgen.
* Von:
* Bis:
Standen Teile des Gebäudes während des gesamten
Abrechnungszeitraums leer?
Dauerhafter Leerstand in
diesem Abrechnungszeitraum:
%
* Energieträger:
Sie können - falls bekannt - auch die
genaue Energiemenge in kWh angeben.
* Verbrauchsmenge:
Nur ausfüllen, wenn die Warmwasserbereitung nicht
im Heizungsverbrauch enthalten ist.
Verbrauchsmenge Warmwasser:
Abrechnungszeitraum 2
Abrechnungszeiträume sollten etwa ein Jahr umfassen und aufeinander folgen.
* Von:
* Bis:
Standen Teile des Gebäudes während des gesamten
Abrechnungszeitraums leer?
Dauerhafter Leerstand in
diesem Abrechnungszeitraum:
%
* Energieträger:
Sie können - falls bekannt - auch die
genaue Energiemenge in kWh angeben.
* Verbrauchsmenge:
Nur ausfüllen, wenn die Warmwasserbereitung nicht
im Heizungsverbrauch enthalten ist.
Verbrauchsmenge Warmwasser:
Abrechnungszeitraum 3
Abrechnungszeiträume sollten etwa ein Jahr umfassen und aufeinander folgen.
* Von:
* Bis:
Standen Teile des Gebäudes während des gesamten
Abrechnungszeitraums leer?
Dauerhafter Leerstand in
diesem Abrechnungszeitraum:
%
* Energieträger:
Sie können - falls bekannt - auch die
genaue Energiemenge in kWh angeben.
* Verbrauchsmenge:
Nur ausfüllen, wenn die Warmwasserbereitung nicht
im Heizungsverbrauch enthalten ist.
Verbrauchsmenge Warmwasser:
Gebäudeansicht
Aufgrund der Rechtssicherheit benötigen wie ein Foto des Gebäudes, um
abschätzen zu können, ob die Gebäude- und Verbrauchsangaben
plausibel sind. Das Bild muss im .jpg- Format vorliegen und darf max. 1 MB
groß sein und die Abmessungen von 200x200px nicht überschreiten!
* Bild des Gebäudes:
Hinweise
Um einen gültigen verbrauchsorientieren Energieausweis zu
erstellen müssen alle Daten zum Verbrauch möglichst genau
und unverfälscht ermittelt werden.
Bitte geben Sie hier den Sicherheitscode ein:

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