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BlowerDoor
Wie wird die DIN 4108-7 Überprüft?
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Wie wird die DIN 4108-7 Überprüft? | Wie wird die DIN 4108-7 Überprüft? |
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Mit der "BlowerDoor" lässt sich die maximal zulässige
Luftwechselrate bestimmen. Um eine sehr gute Ausführungsqualität
zu erreichen, wird auch von uns ein vorgezogener Test in der
fortgeschrittenen Ausbauphase dringend empfohlen. Nur so lassen sich
Fehlstellen schnell finden und sicher reparieren. Die zulässigen Luftwechselraten nach DIN 4108-7 werden durch das anerkannte BlowerDoor-Verfahren geprüft. Der Messablauf und die Messbedingungen sind hierbei in der DIN EN 13829 definiert. 1. Prüfung nach DIN EN 13829 (A): Abnahmeprüfung nach Fertigstellung gem. EnEV 2. Prüfung nach DIN EN 13829 (B): Zwischenprüfung in der Bauphase Mit der Messung wird ein natürlicher Windanfall auf das Gebäude simuliert, der in etwa einer mittleren Herbstwindstärke entspricht und Undichtigkeiten in der Gebäudehülle sofort erkennbar macht. Bezieht man den Volumenstrom bei festgelegten Druckdifferenzen auf das jeweilig beheizte Gebäudevolumen, so erhält man die Luftdurchlässigkeit als Quotient aus Gebläseförder- und Gebäudeinnenvolumen. Die DIN 4108-7 qualifiziert diese Gebäudekennziffer bei einer Druckdifferenz von 50 Pa als sogenannten n50-Wert. ![]() Grenzwert für Gebäude ohne Lüftungsanlage: max. zul. n50 = 3,0 1/h Grenzwert für Gebäude mit Luftüngsanlage: max. zul. n50 = 1,5 1/h Empfohlener Grenzwert für Passivhäuser: n50 = 0,6 1/h Um ein gutes Messergebnis zu erreichen, sollte eine erste Prüfung im fortgeschrittenen Ausbau erfolgen. Dann können auch Fehler effektiv ausgebessert werden. |



